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Ratgeber

Website-Angebot prüfen und vergleichen

Website-Angebot prüfen: Checkliste mit zehn Punkten zu Leistungen, Eigentum an Domain und Code, Hosting, Rechtstexten, Wartung und Nachträgen.

8 Min. LesezeitAutor: Frederic Dluzinski

Ein Website-Angebot prüfst du nicht an der Summe unten rechts, sondern an dem, was darüber steht. Zwei Anbieter schreiben „Website mit fünf Unterseiten“ und meinen Verschiedenes: einmal ein angepasstes Vorlagen-Design mit deinen Texten, einmal Konzept, eigenes Design, Rechtstexte und eine Funktion, die Anfragen annimmt. Prüfbar wird ein Angebot erst, wenn jeder Posten einzeln dasteht.

Ein Hinweis in eigener Sache: ich schreibe selbst Angebote für Websites und Shops, neutral bin ich hier also nicht. Deshalb steht hier keine Zahl, gegen die meine Angebote gut aussehen, und keine Anforderung, die nur ich erfüllen kann. Warum eine Preisspanne beim Vergleich nicht hilft, steht im Ratgeber zu den Kosten.

Leistungsbeschreibung: Seiten und Funktionen einzeln benannt

Der erste Prüfschritt ist Zählen. Beim Meisterbetrieb von Jan Oppitz lautet der Umfang: Startseite, sechs Leistungsseiten, Terminanfrage, Verwaltungsbereich. Bei der Ferienwohnung Senjic hat jede Unterkunft eine eigene Seite, dazu Belegungskalender und Anfrage mit Bestätigung durch die Gastgeber. Solche Sätze kannst du nebeneinanderlegen, „moderner Webauftritt“ nicht.

  • Seiten, und welche zum Start: Jede Seite, die später dazukommt, ist eigene Arbeit. Fehlt die Zahl im Angebot, wird sie im Zweifel gegen dich ausgelegt.
  • Funktionen einzeln: Terminanfrage mit Fahrzeugdaten, Belegungskalender, Verwaltungsbereich fürs Handy. Für den Besucher ist das ein Knopf, im Bau ist es jeweils ein eigenes Stück Software.
  • Texte und Bilder: Wer schreibt, wer fotografiert, in welcher Auflösung? In einem meiner Projekte kamen neun von 13 Fotos über WhatsApp an, mit höchstens 640 Pixeln an der langen Seite. Wer Bildmaterial voraussetzt, sollte sagen, was dann passiert.
  • Entwurf und Termine: Wann siehst du den ersten Entwurf, wie viele Korrekturrunden sind enthalten? Bei den Senjics stand die Vorschau drei Tage nach der Anfrage. Bis zum Livegang sind es meist einige Wochen.
  • Test und Übergabe: Vor dem Start von Fashion Kiosk lief eine echte Testbestellung. Dabei kam ein Fehler heraus, den keine Einstellungsseite zeigt: Bei Vorkasse fehlte die Widerrufsbelehrung in der Bestätigungsmail. Zur Übergabe gehört eine Anleitung, dort 22 Seiten mit 13 Screenshots, fürs Handy gesetzt.

Beim Relaunch: die Liste der alten Adressen

Ersetzt die neue Seite eine bestehende, fehlt in vielen Angeboten der Punkt, der über deine Sichtbarkeit entscheidet. Bei den Senjics passten von 16 Adressen der alten Sitemap nur 6 unverändert zur neuen Struktur. Drei weitere bisherige Adressen übernahmen neu gebaute Seiten, die übrigen sieben leiten per 301 weiter. Diese Liste gehört vor den Livegang, nicht danach. Mehr dazu unter Redesign.

Eigentum: Domain, Zugänge und Quellcode

Der zweite Prüfschritt ist die Frage, was dir nach dem Projekt gehört. Das klingt theoretisch, bis du wechseln willst.

  • Domain: Der Vertrag läuft auf deinen Namen. Google hält es beim Unternehmensprofil genauso: Wer eines für einen Betrieb einrichtet, muss laut Richtlinien empfehlen, dass der Betrieb selbst Inhaber ist und den Dienstleister als Administrator einträgt.
  • Zugänge: Du brauchst einen eigenen Administrator-Zugang, nicht die Auskunft, dass jemand anderes einen hat.
  • Quellcode und Lizenzen: WordPress ist freie Software unter der GPL, an einen Baukasten-Anbieter bindet dich das nicht. Bei den Senjics laufen Theme und Plugin auf der Installation der Kundin, und weil Einstellungen und Weiterleitungen dort drinstecken, ziehen sie bei einem Wechsel des Hosters mit.
  • Abos: Fashion Kiosk kam von Shopify, weil Monatsgebühren an die Plattform und Erweiterungen im Abo wegfallen sollten. Steht im Angebot ein gemietetes System, frag, was nach einer Kündigung bleibt.

Hosting und Postfach: wer betreibt, wer schaut hin

Hosting bleibt oft unklar, weil beide Modelle vertretbar sind. Bei KFZ Oppitz liegt es bei FDL IT auf einem Server in Deutschland, die Mails laufen über das Postfach der Werkstatt. Bei den Senjics blieb alles auf der bestehenden Installation der Kundin. Beides ist in Ordnung, solange im Angebot steht, welches gilt.

  • Vertragspartner: Läuft der Vertrag auf dich oder auf den Dienstleister? Davon hängt ab, wen du anrufen kannst, wenn du den Dienstleister nicht erreichst.
  • Aufsicht: Auch eine Seite ohne Redaktionssystem braucht Betreuung. Hosting und Zertifikat wollen überwacht werden, und bei einem Kontaktformular muss der Mailversand zuverlässig laufen.
  • Was die Plattform einschaltet: Manche Plattform lässt von sich aus eine Besucherzählung mit Zählpixel mitlaufen. Bei den Senjics war das so, sie ist abgestellt.

Rechtstexte: was eingebaut wird und was niemand versprechen kann

Der Inhalt von Impressum und Datenschutzerklärung hängt an der Technik. Die Erklärung soll beschreiben, was deine Website tatsächlich tut, und jeder eingebettete Fremddienst verlängert sie. Nach § 25 TDDDG braucht das Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Gerät deiner Besucher grundsätzlich eine Einwilligung, außer es ist für den Dienst unbedingt erforderlich. Ein Angebot sollte deshalb nennen, welche Dienste die Seite lädt.

  • Passend statt Baustein: Im Impressum der Werkstatt stehen die Angaben nach Handwerksordnung, die Datenschutzerklärung beschreibt die eingesetzte Technik. Ein Baustein, der Dienste erwähnt, die du nicht nutzt, ist schlechter als keiner.
  • Cookie-Hinweis nur für das, was lädt: Auf kfz-oppitz.de fragt er allein nach der Standortkarte, Cookies für Marketing setzt die Seite nicht. Bei den Senjics entfällt er, weil weder Schriften von Google noch fremde Karten geladen werden.
  • Im Shop kommt mehr dazu: Button-Lösung, Widerrufsbelehrung, Lieferzeit am Artikel, Grundpreise. Bei Fashion Kiosk und Linni & Boo liefert Germanized diese Angaben, wenn es richtig eingestellt ist.
  • Die Grenze: Einbauen kann ein Dienstleister die Texte, die rechtliche Prüfung bleibt bei deinem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten. Wer Abmahnsicherheit zusagt, verspricht zu viel.

Wartung: was nach dem Livegang weiterläuft

Ein Angebot ohne Aussage zur Pflege ist nicht günstiger, es ist unvollständig. Bei WordPress entsteht der Aufwand selten im Kern und meist bei den Erweiterungen, dafür laufend.

  • Updates und die Kontrolle danach: In einem Shopprojekt setzte ein automatisches Kern-Update die Spracheinstellung zurück, die nächste Bestellmail ging auf Englisch raus. Betroffen war nur eine eigene Testbestellung, kein Kunde hat eine englische Mail bekommen.
  • Erweiterungen, die sich stören: Vor dem Start eines Shops übersprang der Expresskauf eines Zahlungs-Plugins die Pflicht-Checkbox mit der Widerrufsbelehrung, die ein zweites Plugin einbaut. Auf Produkt- und Warenkorbseite ist er seitdem aus.
  • Sicherungen: Bei Linni & Boo und bei Fashion Kiosk läuft täglich eine Sicherung. Ins Angebot gehört, dass sie sich im Ernstfall zurückspielen lässt.
  • Der Weg für Meldungen: Bei Fashion Kiosk landen sie direkt bei FDL IT, etwa eine Unterkategorie, die im Menü nicht erschien, oder Größen, die beim Einstellen fehlten. Beides ist behoben.
  • Laufende Posten: Hosting, Domain und Postfach, dazu Updates und Sicherungen. Bei einem Shop kommen Gebühren des Zahlungsanbieters und Abos für Erweiterungen hinzu.

Die Pflege selbst übernehmen ist möglich, unbeaufsichtigt sollte eine WordPress-Seite nur nicht laufen. Was in eine laufende Betreuung gehört, steht unter Wartung und Betreuung, wie viel Pflege welches System verlangt im Ratgeber WordPress oder Website ohne CMS.

Nachträge: was passiert, wenn nach dem Start etwas dazukommt

Kein Projekt ist mit dem Livegang fertig, und das ist kein Mangel. Die Werkstattseite von Jan Oppitz startete als Onepager mit Terminformular. Danach kam die Frage auf, was nach dem Absenden passiert, und ab Ende Mai 2026 wurde sie um den Verwaltungsbereich erweitert. Solche Ausbaustufen sind normal. Im Angebot gehören zwei Fälle getrennt:

  • Nachbesserung: Was vereinbart war und nicht funktioniert, wird behoben, ohne neue Rechnung.
  • Erweiterung: Was im Angebot nicht steht, ist neuer Umfang und wird vorher schriftlich beauftragt. So wächst nichts still mit, weder die Aufgabe noch die Rechnung.

Frag außerdem, was du künftig selbst änderst, ohne jemanden zu beauftragen. Bei den Senjics pflegen die Gastgeber Anfragen und Sperrzeiten selbst, sogar Impressum und Datenschutzerklärung. Bei Jan Oppitz stellt der Meister Öffnungszeiten und Zeitfenster ohne Entwickler um. Je mehr in deiner Hand liegt, desto seltener brauchst du einen Nachtrag. Was sich ergänzen lässt, steht unter Erweiterungen und Systeme.

Checkliste: was in ein Website-Angebot gehört

  1. Seiten einzeln aufgelistet, dazu die Angabe, welche zum Start fertig sind.
  2. Jede Funktion benannt, von der Terminanfrage bis zum Verwaltungsbereich.
  3. Wer Texte und Bilder liefert und was gilt, wenn Material zu klein ankommt.
  4. Zeitplan mit zwei Marken: wann der erste Entwurf steht, was bis zum Livegang offen ist.
  5. Domain, Hosting und Postfach mit der Angabe, auf wessen Namen die Verträge laufen.
  6. Aussage zu Quellcode und Lizenzen, und was du bei einem Wechsel mitnimmst.
  7. Rechtstexte mit Bezug auf die Technik, die die Seite lädt, im Shop die Pflichtangaben dazu.
  8. Test vor dem Livegang, bei einem Shop mit echter Bestellung über jede angebotene Zahlart.
  9. Übergabe mit Zugängen und Anleitung, dazu die Angabe, wer danach Updates und Sicherungen macht.
  10. Regel für Nachträge: was als Nachbesserung gilt und wie ein neuer Wunsch beauftragt wird.

Webdesign-Angebote vergleichen: dieselbe Unterlage an beide

Vergleichbar werden Angebote durch die Unterlage, die du verschickst. Schreib vorher auf, was die Seite können soll und wer sie später pflegt, und schick beiden Anbietern denselben Text. Wo ein Punkt fehlt, frag schriftlich nach und leg die Antwort dazu. Ein Warnsignal erkennst du sofort: Wer feste Platzierungen bei Google zusagt, verspricht, was seriös niemand halten kann.

Und zu meinem eigenen Angebot: Schick mir kurz, was du vorhast, meist hast du innerhalb von 24 Stunden meine Antwort. Wie ein Projekt bei mir abläuft, steht unter Prozess, was zu einer neuen Seite gehört, unter Website erstellen lassen. Leg mein Angebot danach neben die anderen. Fällt es durch, hast du die Checkliste richtig benutzt.

Häufige Fragen

Fragen, die mir dazu gestellt werden

Was muss in einem Website-Angebot stehen?

Mindestens diese Posten: die Seiten einzeln aufgelistet, jede Funktion benannt, wer Texte und Bilder liefert, ein Termin für den ersten Entwurf, die Verträge für Domain, Hosting und Postfach mit Angabe des Vertragspartners, eine Aussage zu Quellcode und Lizenzen, die Rechtstexte samt der Technik, auf die sie sich beziehen, ein Test vor dem Livegang, die Übergabe mit Zugängen und Anleitung und eine Regel für Nachträge. Fehlt ein Punkt, ist das kein Ausschlusskriterium, sondern eine Frage vor der Unterschrift.

Wie vergleiche ich zwei Webdesign-Angebote?

Über eine Liste, die du selbst geschrieben hast. Beschreib einmal, was die Seite können soll und wer sie später pflegt, und schick beiden Anbietern denselben Text. Danach hakst du Posten für Posten ab, was jedes Angebot dazu sagt, und fragst schriftlich nach, wo etwas fehlt. Unterschiedliche Summen sind erst eine Information, wenn dahinter dieselbe Leistung steht.

Wem gehören Domain und Quellcode nach dem Projekt?

Das regelt der Vertrag und nicht die Technik, deshalb gehört es ins Angebot. Sinnvoll ist: Der Domainvertrag läuft auf dich, du hast einen eigenen Administrator-Zugang, der Dienstleister arbeitet daneben mit. Beim Google-Unternehmensprofil verlangen die Richtlinien Ähnliches, nämlich dass ein Dienstleister dem Inhaber empfiehlt, selbst Inhaber zu sein und ihn nur als Administrator einzutragen. Bei WordPress hilft, dass es freie Software ist: ein eigenes Theme und ein eigenes Plugin ziehen bei einem Wechsel des Hosters mit.

Muss der Anbieter Impressum und Datenschutzerklärung liefern?

Einbauen kann er sie, und ein gutes Angebot nennt sie als eigenen Posten. Entscheidend ist, dass die Datenschutzerklärung zu der Technik passt, die deine Seite wirklich lädt. Jeder eingebettete Fremddienst verlängert sie, und nach § 25 TDDDG braucht das Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Gerät der Besucher grundsätzlich eine Einwilligung. Die rechtliche Prüfung bleibt bei deinem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.

Was läuft nach dem Livegang weiter und gehört ins Angebot?

Als Posten, ohne Zahl: Hosting, Domain und Postfach, dazu Updates, Sicherungen und die Aufsicht über Erreichbarkeit und Zertifikat. Ein Shop bringt zusätzlich die Gebühren des Zahlungsanbieters mit, oft auch Abos für einzelne Erweiterungen. Diese Pflege kannst du selbst übernehmen oder abgeben, unbeaufsichtigt sollte eine WordPress-Seite nur nicht laufen.

Warum steht in diesem Ratgeber keine Preisspanne?

Weil eine Spanne verschiedene Projekte in einen Topf wirft und dazu führt, dass du Überschriften statt Leistungen vergleichst. Den Aufwand bestimmen Umfang, Funktionen, Inhalte und die Frage, wer die Seite später pflegt. Dazu der Hinweis in eigener Sache: Ich schreibe selbst Angebote und bin hier nicht neutral. Deshalb stehen auf dieser Seite Prüffragen und keine Zahl.

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