Wenn du ein Google-Unternehmensprofil einrichten willst, legst du den Eintrag deiner Firma in Google Maps und in der Google-Suche an. Auf Englisch heißt er Google Business Profile. Wie das Profil in die lokale Suchmaschinenoptimierung passt, erklärt der Ratgeber SEO für kleine Unternehmen. Hier geht es um die Einrichtung selbst, gestützt auf die offizielle Google-Hilfe und zwei Profile aus Heiligenhaus.
Vorab: Welche Betriebe ein Profil bekommen
Google vergibt Profile nur an Betriebe, bei denen während der angegebenen Zeiten persönlicher Kontakt zu Kunden stattfindet oder möglich ist. Davon hängt ab, was du angibst:
- Kunden kommen zu dir: Du gibst die Adresse an, und dort muss ganzjährig ein festes Schild mit dem Firmennamen hängen.
- Du fährst zu den Kunden, etwa als Klempner: Du blendest die Adresse aus und nennst bis zu 20 Orte oder Postleitzahlen als Einzugsgebiet, nach Googles Empfehlung nicht weiter als etwa zwei Autostunden entfernt.
- Beides, etwa eine Werkstatt mit Pannenhilfe: Adresse und Einzugsgebiet sind erlaubt, der Standort muss zu den Öffnungszeiten besetzt sein.
Ausgeschlossen sind nach den Richtlinien unter anderem reine Onlineunternehmen, Lead-Vermittler und Betriebe, deren Adresse ein Postfach oder ein Briefkasten an einem entfernten Standort ist. Auf derselben Liste stehen Immobilien, die zur Vermietung oder zum Verkauf inseriert werden, laut Google etwa Ferienwohnungen, Musterhäuser oder leer stehende Wohnungen, ausgenommen Verkaufsbüros und Leasingunternehmen.
Google-Business-Profil erstellen oder vorhandenes übernehmen
Such vor dem Anlegen in Google Maps nach deinem Firmennamen und deinem Ort. Google füllt Profile auch aus anderen Quellen, etwa mit Angaben von Websites oder Hinweisen von Nutzern. Ein Eintrag kann also existieren, obwohl du ihn nie angelegt hast. Ein zweites Profil stuft Google als Duplikat ein, und das erscheint weder in der Suche noch in Maps.
Es gibt noch kein Profil
- Melde dich am Computer in einem Google-Konto an. Für ein neues Konto empfiehlt Google eine Adresse mit deiner geschäftlichen Domain.
- Öffne business.google.com/create und gib den Firmennamen ein. Hat jemand anderes das Profil schon bestätigt, geht es im nächsten Abschnitt weiter.
- Wähl die Kategorie und gib an, ob Kunden dich an einem Standort besuchen können. Danach folgt die Adresse oder das Einzugsgebiet.
- Trag Telefonnummer und Website ein. Google rät zu einer eigenen Nummer je Standort statt einer Callcenter-Nummer.
- Prüf alle Angaben und wähl erst dann eine Bestätigungsoption, so wie Google es empfiehlt.
Das Profil existiert schon
Ist der Eintrag unbestätigt, öffnest du ihn in Google Maps und wählst „Inhaberschaft für dieses Unternehmen geltend machen“, dann „Jetzt verwalten“. Hat ihn schon jemand bestätigt, forderst du über business.google.com/add den Zugriff an. Der bisherige Inhaber hat drei Tage Zeit zu antworten. Schweigt er, kannst du selbst Anspruch erheben, falls Google diese Option anzeigt.
Richtet jemand anderes das Profil für dich ein, muss er dir nach Googles Richtlinien empfehlen, selbst Inhaber zu sein und ihn als Administrator hinzuzufügen.
Google-Unternehmensprofil bestätigen: die Wege im Überblick
Welche Bestätigung du angeboten bekommst, legt Google automatisch fest, unter anderem nach Unternehmenstyp und Region. Du kannst das nicht ändern, und manchmal sind mehrere Methoden nötig. Die Wege laut Google-Hilfe:
- Telefon oder SMS: Der Code kommt auf die geschäftliche Nummer, aber nicht über ein Sprachdialogsystem.
- E-Mail: Du brauchst Zugriff auf die Adresse, die Google im Bestätigungsschritt anzeigt.
- Video: Wird es angeboten, empfiehlt Google diesen Weg. Du filmst im Profil auf dem Handy live und am Stück, mindestens 30 Sekunden: die Umgebung mit Straßenschild oder Hausnummer, dein Firmenschild mit dem Namen aus dem Profil und einen Beleg, dass du den Betrieb führst, etwa beim Aufschließen. Ohne Ladengeschäft zeigst du Arbeitsgeräte oder ein Fahrzeug mit Firmenlogo.
- Live-Videoanruf: Ein Supportmitarbeiter von Google ist zugeschaltet. Das klappt nur zu deinen Öffnungszeiten und vor Ort.
- Postkarte: Nicht für alle Unternehmen verfügbar. Der Code kommt laut Google meist innerhalb von 14 Tagen und verfällt nach 30 Tagen. Bis dahin änderst du weder Name noch Adresse noch Kategorie und forderst keinen neuen Code an.
Danach prüft Google bis zu fünf Arbeitstage. Ist deine Website schon in der Search Console bestätigt, geht es manchmal sofort. Und: Google fragt nie nach deinem Bestätigungscode. Gib ihn an niemanden weiter, auch nicht an die Person, die dein Profil betreut.
Name und Kategorie nach Googles Richtlinien
Der Name: so, wie er auf dem Schild steht
Ins Namensfeld gehört der Name, den du auf Schild, Briefpapier und Website verwendest. Unnötige Zusätze kann Google mit einer Sperrung des Profils ahnden. Nicht erlaubt sind laut Richtlinien:
- Leistungen oder Suchbegriffe: „Euromaster Kfz-Werkstatt“ fällt durch, „Euromaster“ ist korrekt
- Ortsangaben, die nicht zum Namen gehören, wie in „Sportpalast in Berlin-Mitte“
- Werbesprüche, Öffnungszeiten, Telefonnummern oder Webadressen
- Rechtsformen wie GmbH und Sonderzeichen, außer du belegst etwa mit Schild oder Rechnung, dass sie zum Namen gehören
Änderst du den Namen nach der Bestätigung, kann eine neue Bestätigung fällig werden. Hat sich das Geschäft grundlegend geändert, sieht Google kein Umbenennen vor: Das alte Profil wird als dauerhaft geschlossen gekennzeichnet und ein neues angelegt.
Die Kategorie: was dein Betrieb ist, nicht was er hat
Laut Google beeinflussen die gewählten Kategorien das Ranking in lokalen Suchergebnissen. Die Faustregel: Wähl Kategorien, auf die „Dieses Unternehmen ist …“ passt, nicht „Dieses Unternehmen hat …“. Ein Motel mit Pool ist ein Motel, kein Schwimmbad. Wähl so wenige und so genaue wie möglich, also „Nagelstudio“ statt „Studio“. Bis zu neun weitere sind erlaubt, selbst erfundene nicht. Nach einer Änderung kann eine neue Bestätigung nötig sein.
Google-Unternehmensprofil optimieren: Zeiten, Leistungen, Beschreibung
Vollständige und korrekte Angaben erhöhen laut Google die Chance, in lokalen Ergebnissen zu erscheinen. Diese Felder lohnen sich:
- Öffnungszeiten: Trag die üblichen Zeiten ein, für Feiertage spezielle Öffnungszeiten. Ab sieben geschlossenen Tagen am Stück markierst du das Profil als vorübergehend geschlossen. Wer nur nach Vereinbarung arbeitet, soll nach den Richtlinien gar keine Zeiten angeben.
- Leistungen: Google schlägt passend zur Kategorie Dienstleistungen vor, eigene kannst du ergänzen. Stehen Preise oder Telefonnummern im Namen einer eigenen Leistung, wird sie automatisch abgelehnt.
- Beschreibung: Bis zu 750 Zeichen dazu, was du anbietest und seit wann es den Betrieb gibt, ohne Links und ohne Rabattaktionen.
- Telefon: Eine Nummer, die du selbst verwaltest und unter der der Standort direkt erreichbar ist. Weiterleitungs- und Sonderrufnummern lässt Google nicht zu.
Fotos und Beiträge
Fotos werden erst nach der Bestätigung sichtbar, und bis sie erscheinen, kann es laut Google 24 bis 48 Stunden dauern. Die Vorgaben: JPG oder PNG, 10 KB bis 5 MB, empfohlen 720 mal 720 Pixel, scharf und ohne starke Filter. Bei schlechter Qualität ersetzt Google das Titelbild unter Umständen durch ein Nutzerfoto.
Beiträge zeigen Neuigkeiten, Angebote oder Veranstaltungen direkt im Profil. Google archiviert sie nach sechs Monaten, wenn du keinen Zeitraum angibst. Eine Telefonnummer im Beitragstext kann zur Ablehnung führen.
Bewertungen einholen und beantworten
Link und QR-Code zum Bewertungsformular findest du im Profil unter „Rezensionen lesen“ und „Mehr Rezensionen erhalten“, den QR-Code allerdings nur am Computer. Google schlägt vor, beides auf Belege, in Dankes-E-Mails, ans Ende eines Chats oder als Aushang ins Geschäft zu bringen. Nicht erlaubt ist nach Googles Richtlinien:
- eine Gegenleistung jeder Art, ob Geld oder Rabatt, auch für das Ändern oder Löschen einer negativen Rezension
- von negativen Bewertungen abzuraten oder gezielt nur zufriedene Kunden zu fragen
- Kunden vor Ort zum Bewerten zu drängen oder bestimmte Inhalte vorzugeben
- Mitarbeitern eine bestimmte Zahl an Bewertungen vorzugeben
- sich von Angestellten oder Verwandten bewerten zu lassen, denn dann liegt ein Interessenkonflikt vor
Bei Verstößen entfernt Google die betroffenen Rezensionen und kann das Profil einschränken: Zeitweise sind dann keine neuen Bewertungen möglich, bestehende werden ausgeblendet, oder das Profil zeigt eine Warnung, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden.
Zeigst du Bewertungen auf deiner eigenen Website, kommt § 5b Abs. 3 UWG hinzu. Er greift, wenn ein Unternehmer Bewertungen von Verbrauchern zugänglich macht, zum Beispiel ausgewählte Google-Rezensionen auf der Startseite. Als wesentliche Information gilt dann, ob und auf welche Weise geprüft wird, dass die gezeigten Bewertungen von Verbrauchern kommen, die die Leistung wirklich genutzt oder erworben haben.
Antworten, die weiterhelfen
Antworten kannst du erst im bestätigten Profil. Google prüft jede Antwort vorher, meist innerhalb von 10 Minuten, in Einzelfällen bis zu 30 Tage, und benachrichtigt den Verfasser. Für Kritik rät Google: eigene Fehler zugeben, keine privaten Daten nennen, nie persönlich werden, ein Gespräch per Telefon oder E-Mail anbieten und mit Namen oder Initialen unterschreiben. Öffentlich danken musst du laut Google nicht jedem, der eine Rezension hinterlässt; antworte, wenn du etwas Neues zu sagen hast. Melden kannst du jede Rezension, entfernt werden nur Verstöße gegen die Richtlinien.
Häufige Fehler und wie du eine Sperrung vermeidest
Google kann Profile sperren und bei wiederholten Verstößen das ganze Konto einschränken, womit alle verknüpften Profile gesperrt sind. Diese Fehler nennt Google unter anderem:
- Suchbegriffe oder ein Ort im Namen, obwohl die Firma nicht so heißt
- ein zweites Profil für denselben Betrieb, etwa eines je Leistung: Duplikate zeigt Google nicht an, und bei Betrieben ohne festen Standort droht mit mehreren Profilen in derselben Region die Sperrung des Google-Kontos
- eine Postfachadresse, die zur Sperrung des Profils führt
- ein Profil, das lange niemand öffnet: Inaktiven Inhabern kann Google nach einer Warnung den Zugriff entziehen
Ist es passiert, bringst du das Profil zuerst in Einklang mit den Richtlinien und legst dann über Googles Einspruchstool Einspruch ein. Ein neues Profil legst du währenddessen nicht an. Als Nachweis nennt Google etwa die Gewerbeanmeldung oder eine Stromrechnung, jeweils mit Name und Adresse wie im Profil. Das Nachweisformular muss innerhalb von 60 Minuten nach dem Öffnen abgeschickt sein.
Profil und Website: dieselben Daten an beiden Stellen
Google nennt die offizielle Website eines Unternehmens als eine der Quellen für Profilangaben. Deshalb gilt:
- Name, Adresse und Telefonnummer auf der Website so schreiben wie im Profil, auch im Impressum und in den strukturierten Daten
- im Profil die vollständige Webadresse mit https eintragen und den Googlebot nicht aussperren
- Google-Rezensionen auf der eigenen Seite nicht als Sterne-Markup auszeichnen: Nach Googles Dokumentation bekommen Seiten eines lokalen Unternehmens für Rezensionen über sich selbst keine Sterne, auch nicht über ein eingebettetes Google-Widget
Praxis: das Profil von FDL IT
Das Profil von FDL IT läuft in der Hauptkategorie Webdesigner mit Sitz am Höseler Platz 2 in Heiligenhaus und zeigt 5,0 von 5 Sternen aus 10 Rezensionen. Zwei Angaben mussten nachgebessert werden. Im Profil stand zunächst „Höseler Straße“, korrekt ist „Höseler Platz“. Bei den Öffnungszeiten zeigte das Profil „rund um die Uhr geöffnet“, die strukturierten Daten der Website dagegen Montag bis Freitag ganztägig. Heute nennen beide Stellen Montag bis Samstag, 7 bis 22 Uhr.
Die Website verweist in ihren strukturierten Daten auf das Profil. Drei Google-Rezensionen stehen dort als Kundenstimmen mit Link zu allen Bewertungen, ohne Sterne-Markup. Adresse, Öffnungszeiten und Sternebewertung stehen auch auf der Standortseite Webdesigner in NRW.
Praxis: zwei Ferienunterkünfte in Heiligenhaus
Im September 2026 ging die Website für zwei Ferienunterkünfte in Heiligenhaus online, eine Ferienwohnung und ein Ferienhaus. In einer frühen Checkliste stand, ein Google-Unternehmensprofil gebe es nicht. Die eigene Prüfung ergab das Gegenteil: Das Profil war vorhanden, wurde von Google angezeigt und war mit der Website verknüpft. Angelegt hat es niemand aus dem Projekt, und ein weiteres wäre ein Duplikat gewesen.
Zur Einordnung: Googles Ausschlussliste weiter oben betrifft Objekte, die zum Verkauf oder zur Vermietung inseriert werden. Hier ist kein Profil für ein solches Objekt angelegt worden, hier wird ein bestehendes beschrieben, das Google selbst anzeigt. Was mit einem bestehenden Profil passiert, entscheidet Google anhand seiner Richtlinien.
Der Befund beim Abgleich war die Telefonnummer: Im Profil stand eine andere Mobilnummer als auf der Website. Gäste sehen damit je nach Einstieg eine andere Nummer. Zu lösen ist das mit einer Entscheidung des Betriebs: Welche Nummer gilt offiziell? Diese eine gehört dann ins Profil, auf die Website und in deren strukturierte Daten. Nach Googles Richtlinien muss im Profil die verbindliche Rufnummer des Unternehmens stehen.
Selbst einrichten oder einrichten lassen
Anlegen und bestätigen kannst du das Profil ohne Technikwissen, die Google-Hilfe beschreibt jeden Schritt. Aufwendiger wird es, wenn die Website mitziehen muss oder ein altes Profil in fremden Händen liegt. Wenn du das abgeben willst: Unter SEO und Sichtbarkeit steht, wie ich Profil und Website aufeinander abstimme. Wer auch immer hilft, das Profil gehört in dein eigenes Konto.